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Regeste

Art. 173 StGB; Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Ehrverletzung durch Vorverurteilung in der Presse, Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf Presseberichterstattungen über hängige Strafverfahren.
Ein Ausschluss vom Entlastungsbeweis kommt gemäss Art. 173 Ziff. 3 StGB nur in Betracht, wenn kumulativ einerseits eine begründete Veranlassung für die Äusserung fehlt und andererseits der Täter in der überwiegenden Absicht, Übles vorzuwerfen, gehandelt hat (E. 3; Bestätigung der Rechtsprechung).
Die Presse hat bei Berichterstattungen über hängige Strafverfahren der in Art. 6 Ziff. 2 EMRK verankerten Unschuldsvermutung Rechnung zu tragen. Daraus folgt insbesondere, dass bei der Schilderung einer nicht rechtskräftig beurteilten Straftat nur eine Formulierung zulässig sein kann, die hinreichend deutlich macht, dass es sich einstweilen nur um einen Verdacht handelt und die Entscheidung des zuständigen Strafgerichts noch offen ist. Dies ist bei der Auslegung von Art. 173 StGB, insbesondere von dessen Ziffer 2, zu berücksichtigen (E. 5a).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 173 StGB, Art. 6 Ziff. 2 EMRK, Art. 173 Ziff. 3 StGB