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Regeste

Parteivertretung.
- Die kantonalrechtliche Beschränkung der Parteivertretungsbefugnis auf Rechtsanwälte im Krankenversicherungsprozess ist nicht bundesrechtswidrig (Art. 30bis KUVG).
- Dagegen ist es überspitzt formalistisch, das von einem Nichtanwalt eingelegte Rechtsmittel ohne jede Verbesserungsmöglichkeit von der Hand zu weisen (Art. 4 BV).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 30bis KUVG, Art. 4 BV

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