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Regeste

Legitimation, Instanzenzug; Europäische Menschenrechtskonvention.
1. Subsidiarität der staatsrechtlichen Beschwerde zur Beschwerde an den Bundesrat nach Art. 73 Abs. 1 VwVG (E. 1).
2. Erfordernis der Erschöpfung des Instanzenzuges für staatsrechtliche Beschwerden wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention; Ausnahmen, analoge Anwendung von Art. 86 Abs. 2 OG (E. 2).
3. Legitimation zur Anfechtung allgemeinverbindlicher Erlasse (Art. 88 OG). Voraussetzungen, unter denen ein kantonaler Erlass auch von ausserhalb des betreffenden Kantons wohnenden Bürgern angefochten werden kann (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 73 Abs. 1 VwVG, Art. 86 Abs. 2 OG, Art. 88 OG