Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Anordnung einer neuen Führerprüfung (Art. 14 Abs. 3 SVG).
Nach Art. 14 Abs. 3 SVG ist die Anordnung einer neuen Führerprüfung jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Inhaber eines Führerausweises während rund fünf Jahren wegen eines Sicherungsentzuges kein Motorfahrzeug führte und vor diesem Zeitpunkt nur drei Jahre im Besitze des Führerausweises gewesen war.

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 14 Abs. 3 SVG

Navigation

Neue Suche