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Regeste

Fristwahrung durch Postaufgabe.
Art. 31 und 32 SchKG.
Der Aufgabestempel der Post gilt als Datumsausweis für und gegen den Absender.
Macht dieser geltend, er habe den Brief am Vortag in einen Postbriefkasten geworfen, so hat er es zu beweisen.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 31 und 32 SchKG