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Regeste

Art. 21 USG, Art. 32-35 LSV; Schutz von neuen Gebäuden gegen Innenlärm, Begriff des Störers.
Prüfung der Lärmsituation im Gebäudeinnern mittels Lärmmessungen durch die Vollzugsbehörde (E. 3c und 5).
Eine Baufreigabeverfügung steht einer nachträglichen Lärmprüfung nach Art. 35 LSV nicht entgegen (E. 4).
Nicht nur der Bauherr, sondern sämtliche Störer sind zur Duldung der Prüfung nach Art. 35 LSV verpflichtet (E. 6).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 32-35 LSV, Art. 21 USG