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Regeste

Quellenschutz für Blog-Kommentar auf Internetseite des Schweizer Fernsehens; Art. 17 Abs. 3 BV, Art. 28a StGB.
Bedeutung von Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz (E. 3.1 und 3.2).
Allgemeine Voraussetzungen für die Berufung auf den Quellenschutz (E. 3.3 und 3.4).
Begriff der Information; für den umstrittenen Blog-Kommentar kann der Quellenschutz nach Art. 28a StGB in Anspruch genommen werden (E. 3.5-3.8).

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Referenzen

Artikel: Art. 28a StGB, Art. 17 Abs. 3 BV