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Regeste

Mietvertrag, Konventionalstrafe.
Berufungsantrag, formelle Anforderungen (Erw. 1).
Vertragsauslegung, Überprüfbarkeit, Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage (Erw. 2).
Auslegung der Vertragsbestimmung, wonach der Vermieter sich verpflichtet, kein Konkurrenzgeschäft als Mieter in das von ihm erstellte Ladenzentrum aufzunehmen, und im Widerhandlungsfalle eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Begriff der Neueröffnung eines Konkurrenzgeschäftes (Erw. 3).
Richtlinien für die Weiterbehandlung der Sache durch die Vorinstanz (Erw. 4).