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Regeste

Art. 16 ATSG; Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV; Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei Meldepflichtverletzung.
Es ist nicht bundesrechtswidrig, wenn bei einer Meldepflichtverletzung die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter zu jenem Zeitpunkt beurteilt wird, in dem nach Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV die Herabsetzung resp. Aufhebung der Rente in Betracht fällt. Präzisierung der Rechtsprechung von BGE 138 V 457 E. 3.3 (E. 4.5.1).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 138 V 457

Artikel: Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV, Art. 16 ATSG