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Regeste

Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 68 OG).
Der Entscheid, welcher eine Sicherheitsleistung für die Dauer eines Zivilprozesses anordnet, ist keine Zivilsache im Sinne von Art. 68 Abs. 1 OG.

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Referenzen

Artikel: Art. 68 OG, Art. 68 Abs. 1 OG