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Regeste

1. Art. 6 des Bundesratsbeschlusses über besondere Massnahmen zur Bekämpfung der Tollwut (SR 916.421.91).
Begriff des jagenden Hundes (E. 1).
2. Art. 44.2 Ziff. 4 der Tierseuchenverordnung (SR 916.401).
Wann ist der Abschuss eines im Tollwutsperrgebiet streunenden Hundes im Lichte dieser Bestimmung rechtmässig (E. 2)?
3. Art. 20 StGB. Rechtsirrtum (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 20 StGB