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Regeste

Art. 24 Abs. 3 VStG; Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht (DBA CH-FR); Verrechnungssteuer auf Wertschriftenerträgen aus indexgestützten Differenzgeschäften; Anspruch auf Rückerstattung.
Das Vorliegen einer Steuerumgehung ist im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer nur zu prüfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, die zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigen, überhaupt erfüllt sind (E. 4).
Bestätigung der Praxis, wonach der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Fall eines ausländischen Unternehmens, das eine inländische Betriebsstätte unterhält, davon abhängt, dass die Einkünfte dem Betriebsvermögen angehören (E. 5).
Falls der angefochtene Entscheid die Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Sinne von Art. 24 Abs. 3 VStG betrifft, ist eine neue rechtliche Begründung der Beschwerde, welche die Rückerstattung der Verrechnungssteuer nach dem DBA CH-FR zum Gegenstand hat, vor dem Bundesgericht unzulässig, weil sie auf einem gänzlich anderen Tatsachenzusammenhang beruht (E. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 24 Abs. 3 VStG