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Regeste

Art. 129 Abs. 1 StGB, Gefährdung des Lebens.
1. Unmittelbare Lebensgefahr (Erw. 2).
2. Wissentlichkeit (Erw. 3)
a) Wille ebenfalls erforderlich,
b) Eventualvorsatz genügt nicht.
3. Gewissenlosigkeit (Erw. 4).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 129 Abs. 1 StGB