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Regeste

Art. 8 Abs. 3 und Art. 116 Abs. 2 BV; Art. 73 und 76 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Art. 12 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 5 GlG; Gleichstellung von Mann und Frau; Familien-/Kinderzulage; interkantonale Kollisionsregel; Gerichtskosten für das bundesgerichtliche Verfahren.
Verfassungswidrigkeit einer Regelung, die den Anspruch auf Auszahlung von Familien-/Kinderzulagen bei Anspruchskonkurrenz zwischen erwerbstätigen Eheleuten dem "Vater" zuweist (E. 2-4).
Befugnis zur Schaffung einer interkantonalen Kollisionsregel (E. 4.2-5.2).
Abstellen auf die für das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU aufgrund des Freizügigkeitsabkommens (FZA) geltenden Kollisionsregeln der Art. 73 und 76 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (E. 5.3).
Keine Kostenfreiheit des Verfahrens vor dem Bundesgericht (E. 6.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 8 Abs. 3 und Art. 116 Abs. 2 BV, Art. 12 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 5 GlG