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Regeste

Art. 6 und 18 UVG: Unfall mit Schleudertrauma der Halswirbelsäule ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle.
- Beurteilung des adäquaten Kausalzusammenhangs: Bestätigung der Rechtsprechung gemäss BGE 117 V 366 Erw. 6. Entgegen der Auffassung des kantonalen Gerichts besteht kein Anlass, bei medizinisch zwar angenommenem, jedoch nicht (hinreichend) organisch nachweisbarem natürlichem Kausalzusammenhang zwischen einem Unfall mit Schleudertrauma der HWS und andauernden Beschwerden, welche die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit einschränken, von einer Prüfung der Adäquanz abzusehen.
- Zur Bedeutung der Adäquanzbeurteilung, die grundsätzlich in jedem Fall vorzunehmen ist.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 117 V 366

Artikel: Art. 6 und 18 UVG