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Regeste

Art. 16 und Art. 17 Abs. 1 ATSG; Zumutbarkeit der Selbsteingliederung bei rückwirkend befristeter und/oder abgestufter Rentenzusprache.
Bei Herabsetzung oder Aufhebung der Invalidenrente von über 55-jährigen Versicherten sind auch dann grundsätzlich Eingliederungsmassnahmen durchzuführen, wenn über die Befristung und/oder Abstufung zeitgleich mit der Rentenzusprache befunden wird (E. 5).

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Artikel: Art. 16 und Art. 17 Abs. 1 ATSG