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Regeste

Art. 13c Abs. 3 und Art. 13d Abs. 2 ANAG; Haftbedingungen bei der Ausschaffungshaft.
Allgemeine bundesrechtliche Anforderungen an den Haftvollzug (E. 3a-c).
Umfang der Kontrolle der Haftbedingungen im Rahmen des Haftprüfungsverfahrens (E. 3d).
Tatsächliche Verhältnisse in der untersuchten Vollzugsanstalt (E. 4).
Dem Ausschaffungshäftling ist hinreichend Gelegenheit zu sozialen Kontakten mit anderen administrativrechtlichen Gefangenen zu gewähren (E. 5).
Anforderungen an die Regelung von Besuchen und des Post- und Telefonverkehrs (E. 6).
Minderjährige Häftlinge haben - unter dem Vorbehalt, dass die (auch im konkreten Fall nachgewiesenen) Bedürfnisse von Personen des jeweiligen Alters zu berücksichtigen sind -, keinen Anspruch auf ein spezifisches Haftregime (E. 7a).
Weitere Haftbedingungen und Gesamtbeurteilung des konkreten Falles (E. 7b-c und 8).

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Referenzen

Artikel: Art. 13c Abs. 3 und Art. 13d Abs. 2 ANAG