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Regeste

Art. 3 Abs. 4 lit. e ELG.
Vom anrechenbaren Einkommen sind auch die Krankheitskosten einer Person abzuziehen, die im Laufe der Berechnungsperiode stirbt, falls diese Kosten rechtlich und tatsächlich zu Lasten des Bezügers der Ergänzungsleistung gingen.

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Referenzen

Artikel: Art. 3 Abs. 4 lit. e ELG