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Regeste a

Schwere Bedrängnis, grosse seelische Belastung und heftige Gemütsbewegung; Art. 48 lit. a Ziff. 2 und Art. 48 lit. c StGB.
Abgrenzung dieser Strafmilderungsgründe untereinander (E. 2.1-2.3).

Regeste b

Mord, heftige Gemütsbewegung und grosse seelische Belastung; Art. 48 lit. c und Art. 112 StGB.
Die für den Mord typische Skrupellosigkeit schliesst die Bejahung der Strafmilderungsgründe der heftigen Gemütsbewegung und der grossen seelischen Belastung aus (E. 2.5).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 48 lit. a Ziff. 2 und Art. 48 lit. c StGB, Art. 48 lit. c und Art. 112 StGB