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Regeste

Art. 29bis Abs. 2 AHVG.
Die Bestimmungen der Art. 6 und 7 des Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein bieten keine Grundlage zur Anrechnung der in Liechtenstein zurückgelegten beitragslosen Ehejahre von Frauen, die nur an die schweizerische Versicherung Beiträge geleistet haben.

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Artikel: Art. 29bis Abs. 2 AHVG

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