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Regeste

Art. 321 StGB; Art. 71 und 72 der Verordnung über die Invalidenversicherung.
Fall eines von einer IV-Kommission mit der Untersuchung eines Versicherten beauftragten Arztes, der ein an ihn gerichtetes Schreiben, in dem der Versicherte die Untersuchung ablehnt und seine Krankheitsgeschichte kurz zusammenfasst, an die IV-Kommission weiterleitet. Verletzung des Arztgeheimnisses verneint.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 321 StGB