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Regeste

Art. 5 VwVG; Art. 97 Abs. 1 und Art. 128 OG; Art. 28 Abs. 2 (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung), Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG; Art. 88a Abs. 2 IVV: Durch mehrere Verfügungen geregeltes Rechtsverhältnis: Anfechtungs- und Streitgegenstand.
Es ist in anfechtungs- und streitgegenständlicher Hinsicht irrelevant, ob eine rückwirkende Zusprechung einer abgestuften und/oder befristeten Invalidenrente in einer oder in mehreren Verfügungen gleichen Datums eröffnet wird. Es gelten die Grundsätze gemäss BGE 125 V 413. (Erw. 2.2 und 2.3)

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 125 V 413

Artikel: Art. 5 VwVG, Art. 97 Abs. 1 und Art. 128 OG, Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG, Art. 88a Abs. 2 IVV