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Regeste

Art. 6 Abs. 1 und 2 des schweizerisch-belgischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 24. September 1975, Art. 7 Abs. 1 und 2 des schweizerisch-französischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 3. Juli 1975, Art. 5 Abs. 1 des schweizerisch-britischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 21. Februar 1968. Diese staatsvertraglichen Vorschriften über das Erwerbsortsprinzip sind unmittelbar anwendbare Normen, welche den Bestimmungen des AHVG über die Versicherungs- und Beitragspflicht vorgehen (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2, 3).
Art. 5 und 9 AHVG. Beitragsrechtliche Qualifikation eines technischen Firmenberaters als Selbständigerwerbender (Erw. 4).
Art. 4 Abs. 2 lit. a und 12 Abs. 2 AHVG, Art. 6ter lit. a AHVV. Begriff der Betriebsstätte. Anwendbarkeit des steuerrechtlichen Begriffs gemäss Art. 6 BdBSt? Frage offengelassen. In casu Ingenieurbüro als Betriebsstätte nach Art. 6ter lit. a AHVV behandelt (Erw. 5b).
Art. 159 OG. Voraussetzungen, unter denen einer in eigener Sache prozessierenden Partei ausnahmsweise eine Entschädigung für persönlichen Arbeitsaufwand und Umtriebe zusteht (Erw. 7).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 6ter lit. a AHVV, Art. 5 und 9 AHVG, Art. 6 BdBSt, Art. 159 OG