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Regeste

Enteignung (Art. 5, 19 lit. b, 22 Abs. 1 und 69 EntG; Art. 684 ZGB).
1. Enteignung einer Dienstbarkeit; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Teilenteignung; Anrechnung der Vorteile an die Nachteile (Erw. 3).
2. Verzinsung der Enteignungsentschädigung; Beginn und Zinsfuss (Erw. 4).
3. Ansprüche aus Nachbarrecht: Zuständigkeit der Enteignungsbehörden - unter Ausschluss des ordentlichen Richters - zum Entscheid darüber, ob das Eigentum überschritten und deshalb Entschädigung zu leisten ist (Änderung der Rechtsprechung) (Erw. 7).
4. Lärmeinwirkungen einer Autobahn; "Ortsgebrauch".
a) im allgemeinen ist die Einwirkung nicht übermässig (Erw. 8a).
b) Vorbehalt der Fälle, wo der Schaden von besonderer Art, unvorhersehbar und schwer ist (Erw. 9).

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Referenzen

Artikel: Art. 684 ZGB