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Regeste

Art. 4 Abs. 2 Satz 3 BV; Art. 17 Gleichstellungsgesetz; Lohngleichheit.
(Keine) intertemporalrechtliche Anwendung des Gleichstellungsgesetzes (E. 2).
Der Anspruch auf diskriminierungsfreien Lohn kann im Rahmen der Verjährung auch nachträglich geltend gemacht werden. Einschränkung auf Grund von Treu und Glauben (E. 3)?

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Referenzen

Artikel: Art. 4 Abs. 2 Satz 3 BV