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Regeste

Art. 4 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK.
Werden entscheidwesentliche Punkte einer Parteiverhandlung nicht in einem Verhandlungsprotokoll festgehalten, stellt dies eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.

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Artikel: Art. 4 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK

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