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Regeste

Art. 1 Abs. 1 lit. a und b, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 lit. a, Art. 29quinquies Abs. 3 lit. a und Abs. 4 lit. a AHVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung): Beitragspflicht nichterwerbstätiger Personen.
Die eigenen Beiträge einer nichterwerbstätigen Person gelten nicht als bezahlt, wenn deren erwerbstätiger Ehegatte Anspruch auf eine Altersrente hat.