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Regeste

Art. 32 Abs. 1 SVG, Art. 117 StGB.
1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Fahren mit asymmetrischen Abblendlichtern bestimmt sich nach der geringsten Reichweite der Scheinwerfer.
2. Pflichtwidriges Verhalten eines Automobilisten, dermit 100 km/Std, aber abgeblendeten Scheinwerfern eine bereits weitgehend im Dunkeln liegende Strecke durchfahren wollte (Erw. 1).
3. Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem Tod eines andern Fahrers (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 32 Abs. 1 SVG, Art. 117 StGB