Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Berufungsantrag, Art. 55 Abs. 1 lit. b OG: bei Klagen auf Geldleistung (Schadenersatz) ist ziffernmässige Nennung des verlangten Geldbetrages erforderlich (Erw. 2).
Quellenrecht; Wiederherstellung abgegrabener Quellen, Art. 707 Abs. 1 ZGB: Begriff der "Unentbehrlichkeit" (Erw. 3). - Bedingte Anerkennung der Pflicht auf Wiederherstellung? (Erw. 4).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 1 lit. b OG, Art. 707 Abs. 1 ZGB