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Regeste

Art. 50 Abs. 1 und 2 AlVG.
Zur Verpflichtung der Verwaltung, wegen Neuentdeckung erheblicher Tatsachen oder Beweismittel auf eine formell rechtskräftige Verfügung zurückzukommen. Geltung dieses Grundsatzes auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung.

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Artikel: Art. 50 Abs. 1 und 2 AlVG