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Regeste

Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG; Art. 2 HVI; Ziff. 15.02 HVI-Anhang.
Das elektronische Kommunikationsgerät ProxTalker ist aufgrund der fehlenden Sprachentwicklung und eingeschränkten nonverbalen Reaktionsmöglichkeiten der Versicherten als notwendiges Hilfsmittel zu betrachten (E. 6.2.2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 2 HVI