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Regeste

Art. 39 UVG; Art. 50 UVV; "Dirt-Biken" als absolutes Wagnis.
Auch das bloss hobby- und nicht wettkampfmässig betriebene "Dirt-Biken" birgt ein grosses Sturz- und Verletzungsrisiko in sich; auf einer speziell hiefür vorgesehenen Anlage, auf der Sprünge ausgeführt werden, lässt sich das Gefährdungspotenzial nicht auf ein vernünftiges Mass reduzieren (E. 4 und 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 39 UVG, Art. 50 UVV