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Regeste

Pfändbarkeit einer Rente (Art. 93 SchKG).
Auch wenn ein Rentenberechtigter sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben zurückziehen musste, wird sein als Invalidenrente bezeichneter Pensionkassenanspruch ab dem erfüllten 65. Altersjahr beschränkt pfändbar.

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Referenzen

Artikel: Art. 93 SchKG