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Regeste

Art. 55 Abs. 2 StGB; probeweiser Aufschub der Landesverweisung.
Diese Bestimmung findet nur Anwendung bei der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug, nicht auch bei Ablauf der Probezeit für eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 2 StGB