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Regeste

Art. 23 Abs. 1 AVIG.
Die Verwaltungspraxis, wonach die Entschädigung für nicht bezogene Ferien bei der Bemessung des versicherten Verdienstes ausser acht zu lassen ist, hält vor Bundesrecht stand (Präzisierung der Rechtsprechung).

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Artikel: Art. 23 Abs. 1 AVIG