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Regeste

Art. 188 StGB; sexuelle Handlungen mit Abhängigen.
Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung (E. 2a und b).
Im vorliegenden Fall wurde eine Abhängigkeit verneint (E. 2c).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 188 StGB