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Regeste

Art. 20 und 191 Ziff. 1 StGB.
1. Begriff des Rechtsirrtums.
2. Irrtum bejaht im Falle eines 19jährigen Süditalieners, der seiner 15jährigen Freundin beischlief.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 20 und 191 Ziff. 1 StGB