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Regeste

Art. 191 Ziff. 1 StGB.
Wer das Geschlechtsglied eines Knaben in den Mund nimmt, missbraucht das Kind zu einer dem Beischlaf ähnlichen Handlung.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 191 Ziff. 1 StGB