Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Verspätete Krankmeldung (Art. 3 Abs. 3 und Art. 12 ff. KUVG).
Die durch den Versicherten verschuldete Verspätung der Anmeldung zieht die Verwirkung des Leistungsanspruchs nach sich: der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist hier nicht anwendbar.
Das gleiche gilt für die Beziehungen zwischen Rückversicherungskasse und Krankenkasse (Art. 27 KUVG; Erw. 2).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 3 Abs. 3 und Art. 12 ff. KUVG, Art. 27 KUVG