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Regeste

Entmündigung wegen Misswirtschaft (Art. 370 ZGB).
Der Begriff dieses Entmündigungsgrundes (Erw. 1).
Welche tatsächlichen Abklärungen obliegen den kantonalen Behörden? (Erw. 2, 4 und 5).
Die Bedeutung einer erheblichen Verschuldung des Bevormundeten, gegen den 49 Pfändungsverlustscheine im Gesamtbetrage von Fr. 18 573.-- bestehen (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 370 ZGB