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Regeste

Art. 718 Abs. 3 OR. Entschädigungsanspruch der Nebenpartei.
1. Ausservertraglicher Anspruch gegen die Aktiengesellschaft wegen deliktischen Verhaltens ihres Direktors. Die Haftung setzt keine Vertretungsbefugnis der Organperson voraus (E. 3-5).
2. Schutz des gutgläubigen Dritten, der auf zwei dem Anschein nach echte Kollektivunterschriften vertraut (E. 6).
3. Entschädigungsanspruch der Nebenpartei im Berufungsverfahren verneint (E. 9).

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Referenzen

Artikel: Art. 718 Abs. 3 OR