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Regeste

Art. 12 Abs. 1 IVG
- gewährt keine medizinischen Massnahmen im Falle von Defekten, die in engem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Unfallbehandlung stehen (Bestätigung der Rechtsprechung).
- Präzisierung zur Frage des zeitlichen Zusammenhangs mit der Unfallbehandlung (Erw. 2b).

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Artikel: Art. 12 Abs. 1 IVG