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Regeste

Art. 221 Abs. 1 lit. d und e ZPO in analoger Anwendung; Zulässigkeit einer Scheidungsklage, insbesondere mit Bezug auf die Form ihrer Abfassung.
Formelle Anforderungen an die Redaktion der Klage (E. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 221 Abs. 1 lit. d und e ZPO