Regeste
Verfahren; Art. 23 lit. b BZP.
Anforderungen an die Bezifferung des Rechtsbegehrens bei einer Schadenersatzklage (E. 1).
Staatshaftung für spitalärztliche Tätigkeit (Art. 61 OR; Haftungsgesetz des Kantons Zürich vom 14. September 1969). Behandlung von Privatpatienten; Abgrenzung zwischen amtsärztlicher Spitaltätigkeit und privatärztlicher Tätigkeit des Chefarztes.
Schädigungen an Privatpatienten des Chefarztes, für welche ein unter dessen Leitung operierendes Spitalteam verantwortlich gemacht wird, unterliegen der Staatshaftung (E. 2).
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Referenzen
Artikel: Art. 23 lit. b BZP, Art. 61 OR