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Regeste

Art. 44 ATSG; Ablehnung eines Sachverständigen im Bereich der Unfallversicherung.
Zusammenfassung der Rechtsprechung betreffend die Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen (E. 3).
Arbeiten zwei Ärzte tagtäglich in den gleichen Räumlichkeiten einer kleinen Gruppenpraxis, deren Spesen sie teilen, genügt der Umstand, dass einer dieser beiden Ärzte von einem Unfallversicherer mit einer Begutachtung beauftragt werden soll, nachdem der andere bereits als beratender Arzt des gleichen Versicherers eine ärztliche Stellungnahme zum Fall abgegeben hat, um den Anschein der Befangenheit zu erwecken (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 44 ATSG