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Regeste

Art. 257d und 274 ff. OR. Kündigung des Mietvertrages wegen Zahlungsrückstandes des Mieters; Ausweisungsverfahren; Schlichtungsversuch.
Keine Norm des Bundesrechts gebietet die vorgängige Anrufung der Schlichtungsbehörde im Ausweisungsverfahren, das auf die ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters nach Art. 257d OR folgt.

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Referenzen

Artikel: Art. 257d und 274 ff. OR, Art. 257d OR