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Regeste

1. Art. 10 Abs. 3 VRV. Pflicht langsam fahrender Motorfahrzeuge, ausserorts den schnelleren Motorfahrzeugen das Überholen angemessen zu erleichtern, indem sie nötigenfalls auf Ausweichplätzen halten. Fall eines mit 25 km/h die Autostrasse des San Bernardino befahrenden Kleinwagens.
2. Art. 39 Abs. 3 VRV. Das Verbot des Haltens in Tunneln ausser in Notfällen enthält keinen Hinweis auf das Notstandsrechts des StGB. Wann ein Notfall vorliegt, entscheidet sich nach den ganzen Umständen, wozu auch die Anlage der Strasse gehört (Vorhandensein oder Fehlen von Ausstellnischen). Abwägung zwischen dem Interesse am Ausstellen und den dadurch neu geschaffenen Gefahren.

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Referenzen

Artikel: Art. 10 Abs. 3 VRV, Art. 39 Abs. 3 VRV