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Regeste

Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3 und Ziff. 2 StGB.
Fall des Verkaufs von "Zeugnissen über die Anerkennung der Doktorwürde".
a) Urkunde (E. 1).
b) Unwahre Urkunde (E. 2a).
c) Gebrauch zur Täuschung (E. 2b).
d) Vorteilsabsicht (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3 und Ziff. 2 StGB

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