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Regeste

Betreibungsferien; Fristenlauf.
Art. 63 SchKG gilt auch für die Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses, die bei der Zwangsverwertung eines Grundstücks demjenigen angesetzt wird, welcher gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG eine neue Schätzung des Grundstücks durch Sachverständige verlangt.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 63 SchKG, Art. 9 Abs. 2 VZG

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