Regeste
Art. 292 StGB; Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.
Vorsorgliche Massnahmen betreffend das Besuchsrecht in einem Scheidungsprozess, die einer Partei unter der Strafandrohung des Art. 292 StGB verschiedene Obliegenheiten auferlegen, müssen diese exakt umschreiben; Beispiel, das diesen Anforderungen genügt (E. 2).
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Artikel: Art. 292 StGB